AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Hinweis
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind branchenüblich und gelten für alle Verträge
zwischen der Kirchenid GmbH und Dritten (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber») über
die Erbringung von Leistungen der Kirchenid GmbH, soweit die Kirchenid GmbH nicht einer abweichenden Vereinbarung schriftlich
(inkl. Fax oder Mail) zugestimmt hat. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise
unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen
und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Allfällige dem der Kirchenid GmbH
zugestellte AGB des Auftraggebers sind auf jeden Fall unwirksam. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen
Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur
Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten
Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender
Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Für unbefristete Offerten erlischt die
Preisbindung nach 90 Tagen.


Inhalt Druckvertrag
Die Kirchenid GmbH verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur
Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung und Bearbeitung
von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht der Daten, Arbeitsunterlagen
und Werkzeuge besteht für die Kirchenid GmbH jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag
vereinbart.

Vom Kunden zu lieferndes Material
Der Kunde stellt der Kirchenid GmbH das zur Erfüllung des Auftrages erforderliche Material (insbesondere Daten) zum
vereinbarten Termin und in der mit der Kirchenid GmbH vereinbarten Qualität zur Verfügung. Kann die Kirchenid GmbH wegen vom
Kunden vertretenden Ereignissen den Auftrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen (z.B. wegen verspäteter
Datenanlieferung oder unzureichender Qualität des angelieferten Materials), ist die Kirchenid GmbH berechtigt, die bei
ihr daraus resultierenden Mehrkosten (insbesondere für Maschinenstillstandzeiten, höhere Kosten aufgrund
notwendiger Auftragserfüllung in Nacht- oder Wochenendschichten, Mehrkosten für Papier und Druckplatten)
dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.


Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise ab Lieferfirma,
zuzüglich MwSt. und Transportkosten. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge.
Ändert sich die Preisbildung zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung durch Umstände, die nicht
vorhersehbar waren (insbesondere Währungsschwankungen und Lieferantenpreise), so ist die Kirchenid GmbH
berechtigt, die Preise einseitig entsprechend anzupassen.

Aufträge für Dritte
Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an
einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei der Kirchenid GmbH und damit in Bezug auf die
Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter
Vertreter des Dritten aus.


Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen
Abzug zu erfolgen. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Kunde automatisch in Verzug. Der
Kunde schuldet der Kirchenid GmbH diesfalls einen Verzugszins von 5% p.a. Die Kirchenid GmbH kann auch nach Bestellungsannahme
Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt
werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung
grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über
mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die Kirchenid GmbH berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung
festzulegen. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei
Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der Kirchenid GmbH unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe
fakturiert. Der Kunde darf Ansprüche gegen die Kirchenid GmbH nur mit Zahlungsansprüchen der Kirchenid GmbH verrechnen,
wenn die Kirchenid GmbH diese ausdrücklich anerkannt hat oder wenn sie auf einem rechtskräftigen und vollstreckbaren
Urteil beruhen.

Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textdaten oder
Vorlagen, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäss bei der Kirchenid GmbH eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen
beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der Kirchenid GmbH und enden mit dem Tage, an dem
die Drucksachen die Kirchenid GmbH verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt,
so ist die Kirchenid GmbH nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw.
Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Kirchenid GmbH kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht
durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle
Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Kirchenid GmbH für
eventuell entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die Kirchenid GmbH
höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.


Übergang von Nutzen und Gefahr, Zeitpunkt der Leistungserfüllung
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit der Bereitstellung der Waren zum Versand auf den Kunden über,
selbst wenn der Versand ausnahmsweise auf Kosten der Kirchenid GmbH erfolgt. Die Erfüllung der Pflichten der Kirchenid GmbH ist
abgeschlossen mit Abgang bzw. Übergabe der Waren an den Frachtführer, Transporteur usw. Die Versicherung
gegen Verlust oder Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden.

Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellung ab, so ist die
Kirchenid GmbH berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf
Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.


Skizzen, Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender
Druckauftrag erteilt wird.


Urheberrecht
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anderweitige Verwendungen bedürfen der Zustimmung der Kirchenid GmbH.

Eigentumsrechte an Daten, Urheberrechten des Auftraggebers
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechten des Auftraggebers bleiben gewährt. Der Auftraggeber
hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben
werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.


Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Kirchenid GmbH zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen,
Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die
entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren
Wiederbenutzung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von einer Druckerei erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, Satz,
Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Druckerei. Daten
können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte der Kirchenid GmbH gewahrt bleiben.


Mehraufwand, Autorkorrekturen
Durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter
Mehraufwand (Autorkorrekturen, nachträgliche Änderungen und dergleichen) wird zusätzlich in Rechnung
gestellt. Die Kirchenid GmbH kann, ohne vorherige Ankündigung, zusätzliche, für eine sachgemässe Arbeitsausführung
notwendige Aufwendungen separat verrechnen. Dies trifft vor allem bei mangelhaften, fehlenden oder für die
Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen zu.

Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit,
Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben
vorbehalten. Soweit der Kirchenid GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber
dem Kunden der Kirchenid GmbH.


Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge, bei Extraanfertigung des Materials bis 20%,
können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge
fakturiert.


Vom Kunden geliefertes Material
Vom Kunden beschaffes Material ist der Kirchenid GmbH frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden,
die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört
auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Mängelrüge
Die von der Kirchenid GmbH gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich
Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die
Lieferung als angenommen und genehmigt gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener
Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.


Vom Auftraggeber geliefertes Material (Papier, Beilagen)
Vom Auftraggeber beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen
hat, ist der Kirchenid GmbH frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung
des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehören auch das Auspacken und die
Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Das Auspacken wird nach Aufwand
in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, wird eine monatliche Palettplatzmiete für Material
vierteljährlich fakturiert.


Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des
im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Kunden. Wenn nicht anders
vereinbart, wird eine monatliche Palettplatzmiete für Fertigwaren vierteljährlich fakturiert.

Lieferungen, Verpackung
Die Lieferung der Ware bedingt die Verrechnung der anfallenden Transportkosten. Paletten, Behälter und
Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach
Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.


Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste von angelieferten
und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Kirchenid GmbH nicht übernommen. Die Haftung der Kirchenid GmbH
beschränkt sich auf die von ihr verursachten Fehler, die auf Vorsatz zurückzuführen sind. Eine über den
Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällig weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden
aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994
gegenüber dem Endverbraucher, wegbedungen.


Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Kirchenid GmbH
keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig
verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen.
Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der
Kirchenid GmbH nicht übernommen. Die Haftung der Kirchenid GmbH beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Verwendete Sprachen
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber
geliefert werden, übernimmt die Kirchenid GmbH keine Haftung.


Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und
Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit
dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist
zurückzugeben. Die Kirchenid GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler und von diesem selber
ausgeführte Arbeiten und Korrekturen. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und
Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese direkt Daten oder Druckplatten ab, so trägt
er das volle Risiko. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber
innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonst keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können.

Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und -dateien
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Text-, Bild-, und Adressdaten sowie Werkzeuge)
besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgende
Aufzeichnung der Enddaten wird 10 Tage nach Auslieferung gelöscht. Eine weitergehende Aufbewahrung ist
separat zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, insbesondere bleiben
Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken
vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute
Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Der Kirchenid GmbH übergebene Daten und
Vorlagen (Originale, Fotografien) werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Darüber hinausgehende
Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen.


Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Druckort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte
des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches
Recht.


Kirchenid GmbH
Belp, 26. Januar 2023/DJ